Private Krankenversicherung für Selbstständige
In Deutschland besteht die generelle Verpflichtung zur Mitgliedschaft entweder in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Während Angestellte bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze immer in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert werden, können Selbstständige unabhängig vom Einkommen auch die private Krankenversicherung wählen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die private Krankenversicherung nicht prozentual vom Einkommen, sondern nach gewähltem Tarif berechnet.
Je nach Versicherung und finanziellem Rahmen stehen dem Versicherungsnehmer verschiedenen Optionen zur Auswahl. Der sogenannte Basistarif, ein Pflichttarif, den jede private Krankenversicherung anbieten muss, entspricht in den Grundzügen etwas verbesserten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und ist die kostengünstigste Variante. Oftmals werden zum Basistarif Bausteine mit Leistungsergänzungen angeboten, wodurch auch bei dieser günstigen Version eine sehr komfortable Absicherung erreicht werden kann.
Fast jede private Krankenversicherung hat die sogenannten Tarifpakete in ihrem Portfolio. Die Versicherungsleistung wird vom Versicherer zu einem fixen Preis vorgegeben, eine Änderung ist nicht möglich und Ergänzungen sind oftmals ausgeschlossen. Meisten sind in diesen Tarifen preisliche Modifikationen über einen jährlichen Selbstbehalt möglich, d.h., der Versicherungsnehmer trägt seine Behandlungskosten bis zu der vereinbarten Höhe jedes Jahr selbst, nach Erreichen des Selbstbehaltes übernimmt die private Krankenversicherung alle weiteren Krankheitskosten.
Besonders anspruchsvolle Kunden können sich ihre Tarife selbst zusammenstellen. Dies ist die luxuriöseste Variante der privaten Absicherung, nicht nur weil der Versicherungsnehmer sein persönliches Optimum aus den Einzeltarifen wählt, sondern auch, weil dies die teuerste Form für eine private Krankenversicherung ist. Ein Selbsthalt zur Kostensenkung ist in der Regel ausgeschlossen, allerdings gibt es bei manchen Versicherern die sogenannte Beitragsrückerstattung von einem bis zu mehreren Monatsbeiträgen, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat.