Was tun bei Abmahnung?

Mit einer Abmahnung hat der Arbeitgeber unter Umständen schon den ersten Schritt für eine nachfolgende Kündigung gesetzt. Aus diesem Grund ist es für den Arbeitnehmer auf keinen Fall mehr eine Kleinigkeit eine solche zu erhalten. Gut wenn man als Arbeitnehmer weiß, was nun zu tun ist.

Nachfolgend einige wichtige Tipps, was bei einer Abmahnung zu tun ist:

·         Eine Abmahnung ist keine Kleinigkeit, deshalb sollte man sie unbedingt sehr ernst nehmen, auch wenn sie auf den ersten Blick noch so „lächerlich“ klingt.  Das bedeutet, dass die Bearbeitung einer solchen erste Priorität hat.

·         Der Arbeitnehmer sollte Rechtzeitig auf die Abmahnung reagieren.

·         Weiter muss überprüft werden, ob die Abmahnung auch berechtigt ist, dazu sollten einige Dinge überprüft werden wie:  Enthält die Abmahnung genaue Angaben über Name, Adresse und Firma? Denn eine seriöse Abmahnung muss über genaue Angaben des „Geschädigten“ verfügen. Weiter ist zu überprüfen, ob der monierte Tatbestand auch tatsächlich zutrifft. Wenn ja, dann ist eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ abzugeben. Wenn dagegen berechtigte Zweifel gegen die Abmahnung bestehen, sollte man eine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

·         Wenn die Abmahnung unberechtigt oder sogar rechtswidrig ist, kann der Geschädigte die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Bei Uneinigkeit kann der Arbeitgeber sogar seitens des Arbeitnehmers verklagt werden.

In diesem Zusammenhang hat der Arbeitnehmer auch das Recht, der Abmahnung in der Personalakte eine Stellungnahme (Richtigstellung) beizufügen.

·         Auch der Arbeitnehmer hat natürlich ein Beschwerderecht gegenüber seinem Vorgesetzten. Die Beschwerde kann beispielsweise gegenüber dem Betriebsrat erfolgen. Dieser kann dann beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken.

·         Wenn anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird sollte auf die Kosten geachtet werden. Meist ergeben sich in diesem Zusammenhang recht hohe Gebühren.  Die Erstberatung ist allerdings durch den Gesetzgeber begrenzt. Also aufgepasst, selbst bei einer telefonischen Beratung von nur wenigen Minuten wird dieser zulässige Höchstbetrag häufig bereits fällig.